Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für Verträge zwischen Nadja Schmidt (im Weiteren “Auftragnehmerin”) und ihren Auftraggeber*innen, sofern Auftragnehmerin und Auftraggeber*innen nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen haben oder anderes gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Etwaige AGBs der Auftraggeber*innen sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau. Diese AGB wurden in deutscher Sprache erstellt. Jegliche Übersetzungen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen der Übersetzungen vom deutschen Original hat die deutsche Fassung Vorrang.

2. Angebot

Die Auftragnehmerin erstellt der Auftraggeberin / dem Auftraggeber auf Grundlage der von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber übermittelten Informationen ein schriftliches Angebot. Die Konditionen des Angebots verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des Angebots. Angebote gelten stets vorbehaltlich des tatsächlichen Umfangs eines Auftrags. Bei Abweichungen zwischen dem Text, der als Grundlage für die Angebotserstellung dient, und der tatsächlich zu übersetzenden Textmenge, dem tatsächlichen Schwierigkeitsgrad oder dem tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwand ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Angebot zu widerrufen.

3. Auftrag

Mit Annahme des Angebots in Textform (Email) kommt zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber*in ein Vertrag zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

4. Umfang des Übersetzungsauftrags

Der Übersetzungsauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Eine Überprüfung des Ausgangstextes, Texterfassung, Umwandlung von Datei- oder Textformaten, Adaptationen von Texten, Satz-, Druck- und Formatierungsarbeiten, Anlegen oder Pflegen von Terminologielisten oder Glossaren sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Enthält ein zu übersetzender Texte nicht bearbeitbare Bestandteile (z.B. Legenden von Tabellen, Beschriftungen von Grafiken etc.), so sind diese ebenfalls nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht der Auftraggeberin / des Auftraggebers

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszwecke, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt die Auftraggeberin / der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Auftragnehmerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber zu prüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung einer Übersetzung notwendig sind, stellt die Auftraggeberin / der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zu Verfügung (Terminologie der Auftraggeberin / des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den Ausgangstexten bestehen, welche eine Bearbeitung, Übersetzung oder der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen könnten. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, dies zu prüfen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen diese Rechte in Verbindung mit der Erfüllung dieses Vertrages frei und sie dafür schadlos zu halten.

6. Lieferung, Lieferfristen

Die Auftragnehmerin liefert die fertige Übersetzung im selben Format, in dem sie den Ausgangstext erhalten hat, sofern der Ausgangstext in einem bearbeitbaren Format zur Verfügung gestellt wurde. Ansonsten erfolgt die Lieferung in Word. Die Lieferung erfolgt per Email an die von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber genannte Email-Adresse. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Email-Server der Auftragnehmerin sie als versendet markiert. Beglaubigungen / beglaubigte Übersetzungen werden per regulärer Briefpost an die von der Auftragnehmerin / vom Auftraggeber genannte Adresse geliefert. Wünscht die Auftraggeberin / der Auftraggeber eine Lieferung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, eventuell anfallende Versandkosten zu berechnen. Kann die Auftragnehmerin eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten und ist der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist die Auftraggeberin / der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit ist von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber angemessen zu vergüten. Ein Schadensersatzanspruch der Auftraggeberin / des Auftraggebers besteht nicht.

7. Rechte der Auftraggeberin / des Auftraggebers bei Mängeln

Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht werden. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Geltendmachung von Mängeln, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und angenommen. Für Mängel am Ausgangstext haftet die Kundin / der Kunde. Soweit Mängel geltend gemacht wurden, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Auftragnehmerin ist zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, wenn die Abweichungen durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Ausgangstexte oder bei nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarter Änderung des Ausgangstexts nach Auftragserteilung. Bei begründeten und ordnungsgemäß geltend gemachten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet. Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann die Auftraggeberin / der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch eine*n andere*n Übersetzer*in beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist. Das Recht auf Reklamation verfällt, wenn die Auftraggeberin / der Auftraggeber den Teil der Übersetzung, auf den sich die Reklamation bezieht. selbst bearbeitet hat oder in ihrem / seinem Auftrag hat bearbeiten lassen.

8. Preise und Vergütung

Übersetzungsarbeiten werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, pro Wort berechnet. Die Wortanzahl errechnet sich im Ausgangstext, sofern dieser in einem zählbaren Format vorliegt. Liegt der Ausgangstext nicht in einem zählbaren Format vor, wird die Wortanzahl im Zieltext ermittelt. Rechnungen der Übersetzerin werden, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten alle Preise in Euro. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten der Auftraggeberin / des Auftraggebers. Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Etwaige Bank- oder sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten der Auftraggeberin / des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. Die Auftragnehmerin kann mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

9. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung eines Übersetzungsauftrags darauf beruft, dass die Auftragnehmerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet die Auftraggeberin / der Auftraggeber auf ihr / sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und die Auftraggeberin / den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

10. Änderung von Aufträgen

Wesentliche Änderungen am Auftrag nach Vertragsabschluss durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber berechtigen die Auftragnehmerin dazu, Preise und/oder Lieferfristen nachträglich zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeiten sind von der Auftraggebeirn / vom Auftraggeber angemessen zu vergüten. Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin / dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gefertigte Teile der Arbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität. Sollte die Auftragnehmerin für die Auftragsausführung Kontingente reserviert haben, kann sie der Auftraggeberin / dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Arbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen. Nachträgliche Änderungen am Ausgangstext bedingen kein Recht der Auftraggeberin / des Auftraggebers auf eine kostenlose Nachbearbeitung der Übersetzung.

11. Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Mit der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung überträgt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin / dem Auftraggeber die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung. Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor. Eine Nennung der Übersetzerin bei Publikationen der übersetzten Texte ist mit der Auftragnehmerin zu vereinbaren.

12. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen und ausgehändigten Materialien streng vertraulich zu behandeln, keinen Nutzen daraus zu ziehen und diese ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeber / des Auftraggebers weder zu anderen Zwecken als der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags zu verwenden noch sie an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die öffentlich bekannt sind.

13. Mitwirkung Dritter

Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter*innen oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 12 verpflichten.

14. Haftung

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei Email-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadenstiftenden Leistung, jedoch maximal auf 5.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn die Auftraggeberin / der Auftraggeber gegen den verursachten Schaden versichert ist. Bei Mehrdeutigkeit des Textes haftet die Auftragnehmerin nicht. Ansprüche der Auftraggeberin / des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin oder Sitz ihrer beruflichen Niederlassung. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort. Die Vertragssprache ist Deutsch.

16. Salvatorische Klausel

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.